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   BGH, 28.10.1953 - II ZR 240/52   

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https://dejure.org/1953,289
BGH, 28.10.1953 - II ZR 240/52 (https://dejure.org/1953,289)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1953 - II ZR 240/52 (https://dejure.org/1953,289)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1953 - II ZR 240/52 (https://dejure.org/1953,289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 376
  • NJW 1953, 1825
  • DB 1953, 968
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 08.06.1934 - VII 52/34

    1. Ist die Sicherungsübereignung der versicherten Gegenstände auch dann

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - II ZR 240/52
    Das Berufungsgericht geht hierbei im Einklang mit der herrschenden Lehre zutreffend davon aus, daß auch die Sicherungsübereignung eine Veräußerung im Sinne von § 69 VVG darstellt (RGZ 117, 270; 144, 395; Prölss, VVG 7. Aufl. § 69 Anm. 1).

    Ein solcher Rechtsverlust bedroht den Versicherungsnehmer(Veräußerer) und Erwerber in gleicher Weise (RGZ 144, 395 [398]).

  • RG, 02.05.1933 - VII 42/33

    Zur Anwendung des § 46 Satz 2 der Konkursordnung.

    Auszug aus BGH, 28.10.1953 - II ZR 240/52
    Da der vom beklagten Konkursverwalter eingezogene streitige Entschädigungsbetrag von ihm auf einem besonderen Konto verwahrt wird, also noch unterscheidbar (aussonderungsfähig) in der Konkursmasse vorhanden ist, kann die Klägerin als Versicherte dann seine Ersatzaussonderung nach § 46 Satz 2 KO verlangen (Jaeger, KO 6. und 7. Aufl. § 46 Anm. 9 und § 43 Anm. 531; Böhle-Stamschräder, KO 2. Aufl. § 46 Anm. 8; Brück a.a.O. S 700; Kirchberger, ZHR 68, 176; Amtliche Begründung zu § 77 VVG bei Gerhard-Hagen S 361; RGZ 141, 89 [92]).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2014 - 4 U 146/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Kaskoversicherungsvertrag über

    Für den Fall einer Zahlung der Versicherungsleistung an den Insolvenzverwalter ist zwar anerkannt, dass der versicherten Person ein Aussonderungsrecht an der Versicherungsleistung zusteht (BGH NJW 1953, 1825; OLG Frankfurt, NZV 2002, 44; Martinek/Stoffels, Handbuch des Leasingrechts, 2. A., § 49 Rn. 40; MüKo-InsO/ Dageförde , 2010, § 46 Rn. 2).

    Der Versicherte hat ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO; der Insolvenzverwalter darf nur treuhänderisch für den Versicherten die Leistung entgegennehmen (BGH NJW 1953, 1825, 1826 a. E.; OLG Frankfurt, NZV 2002, 44; Martinek/Stoffels, Handbuch des Leasingrechts, 2. A., § 49 Rn. 40; MüKo-VVG/ Dageförde , § 46 Rn. 2; MüKo-InsO- Ganter; 4. A., § 47 Rn. 314; Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. A., § 40 Rn. 93).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Die Gegenleistung muß sich noch unterscheidbar in der Masse befinden, was jedenfalls zu bejahen ist, wenn der Erlös auf ein besonderes Anderkonto des Verwalters überwiesen wurde (BGHZ 10, 376, 384).
  • BGH, 11.06.1959 - VII ZR 53/58

    Ersatzaussonderung im Konkurs

    Das Erfordernis anteiliger Aufteilung der Zahlung der Oberfinanzdirektion braucht die Unterscheidbarkeit der Gegenleistung in der Konkursmasse, die § 46 KO voraussetzt, nicht auszuschließen, ebensowenig wie der Umstand, daß die Oberfinanzdirektion wahrscheinlich nicht bar, sondern durch Überweisung auf ein Konto des Konkursverwalters gezahlt und der Konkursverwalter von diesem Konto 20.000,- DM auf das Sonderkonto abgezweigt hat (vgl. hierzu BGHZ 10, 376, 384; Jaeger-Lent KO 8. Aufl. 1958 § 46 Anm. 17 a).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2001 - 7 U 30/01

    Fahrzeugversicherung für fremde Rechnung im Konkurs des Versicherungsnehmers -

    Der Versicherte kann deshalb auch noch nach Leistung an den Konkursverwalter Ersatzaussonderung beanspruchen (BGHZ 10, 376, 384; OLG Celle VersR 53, 489).
  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 202/72

    Leistungsverweigerungsrecht - Versicherer - Versicherungsnehmer

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher offen gelassen (BGHZ 10, 376, 379 und ausdrücklich BGHZ 44, 1, 3).
  • OLG Hamm, 29.11.1985 - 20 U 67/85

    Fortbestand der Versicherung; Veräußerung von Fahrzeugen; Versicherungsnehmer;

    Bei der Ausstellung eines Sicherungsscheins sind nämlich das Interesse des VersNehmers und des Sicherungsnehmers nebeneinander versichert (BGHZ 10, 376).
  • LG München I, 06.11.2007 - 26 O 3943/07

    Prätendentenstreit über die wechselseitige Freigabe einer hinterlegten

    Zwar ist es richtig, dass bei einer Versicherung für fremde Rechnung im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers dem Versicherten ein Aussonderungsrecht i.S. d. § 47 InsO gegen den Versicherungsnehmer hinsichtlich der Versicherungssumme zusteht, die Versicherungssumme daher nicht in die Masse fällt und die Insolvenzgläubiger daher nicht benachteiligt werden können (vgl. Prölss/Martin , a.a. O., § 75 Rz. 4 a.E.; BGHZ 10, 376).
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